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Einladung zur Einwohnerversammlung gemäß § 16, Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V

Lübz, den 20.04.2022

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Broock und Wessentin,

 

gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V haben die Gemeinden in ihrem Gebiet den abwehrenden Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen sicherzustellen. Dazu haben die Gemeinden eine entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Für die Ortsteile Broock und Wessentin ist die Erfüllung dieser Aufgabe mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden.

 

Um eine gemeinsame, zukunftsfähige Lösung zu finden, möchte ich mit Ihnen als direkt Betroffene über die Angelegenheit sprechen und Ihnen das Problem näherbringen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit zu einer Einwohnerversammlung einladen.

 

Die Einwohnerversammlung findet am 17.05.2022, um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Broocker Wohrte 13a statt.

 

Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Astrid Becker

Stadt Lübz

Bürgermeisterin