Aktuelle Bauleitplanung Stadt Lübz
Erscheinung | Titel |
13.01.2023 |
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
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09.09.2022 |
Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Windpark Lübz/Werder" der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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26.08.2022 |
Bekanntmachung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ Hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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25.06.2021 | Bekanntmachung der Stadt Lübz über die 7. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Plauer Chaussee / Blücherstraße“
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03.06.2021 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Lübz
Übersichtskarte mit Darstellung des Änderungsbereiches zur 4. Änderung des F-Plans |
10.12.2020 |
Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Lübz nach § 13a BauGB für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" in Lübz gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
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13.01.2020 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
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19.12.2019 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
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29.11.2019 | Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich „Solarpark Ruthen“
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29.11.2019 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Solarpark Ruthen“
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29.11.2019 | Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich„Solarpark Lutheran“
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29.11.2019 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Lutheran“
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03.07.2019 |
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ nach § 5 Abs. 2b BauGB für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der bebauten Ortslagen, die nach § 34 BauGB bzw. § 30 BauGB bebaubar sind
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) (BVL 01/2019/012-01)
Anpassung Seite 1 zur Abwägung |
03.07.2019 |
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Lübz für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder –
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) (BVL 01/2019/013-02)
Anpassung Seite 1 zur Abwägung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gestattungsvertrag zur Durchführung einer A & E Maßnahme Vertrag 1 Gestattungsvertrag zur Durchführung einer Vermeidungsmaßnahme Vertrag 2 Gestattungsvertrag zur Durchführung einer CEF-Maßnahme Vertrag 3 Gestattungsvertrag zur Durchführung einer CEF-Maßnahme Vertrag 4 Gutachterliche Stellungnahme zur Standorteignung Berechnung Schattenwurfdauer (Ergänzungsdokument) Berechnung Schattenwurfdauer 2019-08, Seite 1 - 100 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-08, Seite 101 - 215 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-09, Seite 1 - 150 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-09, Seite 151 - 300 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-09, Seite 301 - 427 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-10, Seite 1 - 150 Berechnung Schattenwurfdauer 2019-10, Seite 151 - 300 |
07.06.2019 |
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 BauGB
Anlagen:
Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung eines NORMA Lebensmittelmarktes in Lübz Gutachten Einzelhandel
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel im Bebauungsplan Nr. 24 |
07.06.2019 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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07.06.2019 |
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Lübz "Solarpark Ruthen"
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02.05.2019 |
Amtliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Lutheran“ der Stadt Lübz
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Stand Februar 2019 Umweltbericht Stand Februar 2019 |
02.05.2019 |
Amtliche Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Lutheran“ der Stadt Lübz als Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde Lutheran
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Planzeichnung Stand Februar 2019 Umweltbericht Stand Februar 2019 |
28.01.2019 |
Amtliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 der Stadt Lübz „Solarpark Ruthen“ hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
Umweltbericht_ Stand August 2018 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand August 2018 Stellungnahme aus § 4 Abs. 2 BauGB Telekom |
19.12.2018 |
Erneute Bekanntmachung der Stadt Lübz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstr.“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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03.12.2018 |
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstr.“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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12.11.2018 |
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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27.09.2018 |
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (BVL 01/2018/036 - STV 12.09.2018)
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27.09.2018 |
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Lübz „Solarpark Ruthen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (BVL 01/2018/037 - STV 12.09.2018)
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27.09.2018 |
Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz als Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde Lutheran gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (BVL 01/2018/038-01 - STV 12.09.2018)
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27.09.2018 |
Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 "Solarpark Lutheran" der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (BVL 01/2018/039-01 - STV 12.09.2018)
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23.04.2018 |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Ruthen" Nr. 23 der Stadt Lübz (BVL 01/2018/015-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)
Dem Antrag der Solarfaktor GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Lübz zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nördlich der Ortslage Lübz in einem 110 m breiten Streifen östlich und westlich der Bahnlinie Malchow – Parchim die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ruthen“ der Stadt Lübz gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Der Planungsraum gliedert sich in drei Planteile. Planteil 1 umfasst die Flurstücke 114 (tlw.), 115 (tlw.), 116 und 117/2 der Flur 1 in der Gemarkung Ruthen. Planteil 2 umfasst Teilflächen der Flurstücke 99/1, 98, 97/1, 96/4 und Planteil 3 die Flurstücke 96/5, 93/3, 93/4 der Flur 1 in der Gemarkung Ruthen. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
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23.04.2018 |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz (BVL 01/2018/016-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lübz wird wie folgt geändert: Die Änderungsbereiche mit einer Größe von insgesamt rund 18 ha betreffen das Areal nördlich der Ortslage Lübz in der Gemarkung Ruthen in einem 110 m breiten Streifen östlich und westlich der Bahnlinie Malchow - Parchim. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Lübz". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
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23.04.2018 |
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Lübz für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstr." im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung (BVL 01/2018/017-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)
Für den Bereich des NORMA – Marktes an der Plauer Chaussee, Flurstücke 68/4 und 68/5 der Flur 18 Gemarkung Lübz, soll die Größe der Verkaufsraumfläche neu geregelt werden (Sondergebiet großflächiger Einzelhandel). Für den angrenzenden Bereich ist die Entwicklung von Nutzungen für ein Mischgebiet geplant. Dafür macht sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
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23.04.2018 |
Bekanntmachung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" - nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 35 ABs. 3 S. 3 BauGB (BVL 01/2018/018 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)
Für das gesamte Gemeindegebiet werden die weichen und harten Kriterien als Planinhalt der 4. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ – nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB gemäß den Ergebnissen der Anlage 1 beschlossen. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Flächen zur Ansiedlung von Nutzungen, die der Umwandlung und Speicherung von Energie dienen, in und um die Windeignungsflächen planungsrechtlich vorbereitet werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sollen schriftlich erfolgen.
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23.04.2018 |
Bekanntmachung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Lübz für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder (BVL 01/2018/019 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)
Für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder - wird der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Lübz beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks einschließlich der Ausweisung einer Fläche zur Ansiedlung von Nutzungen, die der Umwandlung und Speicherung von Energie dient, zu ermitteln.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
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