Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2023/24 an der Grundschule Lübz
Laut § 43 des Schulgesetzes M-V beginnt für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht an der örtlich zuständigen Schule.
Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geboren sind.
Kinder, die im Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden, sind ebenfalls neu anzumelden.
Bitte die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen, ggf. Sorgerechtsbescheide und den Masernimpfnachweis!
Sie können Ihre Kinder in der Zeit vom 17.10.2022 bis 21.10.2022 im Sekretariat der Grundschule Lübz zu folgenden Zeiten anmelden:
Montag, den 17.10.2022 | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag, den 18.10.2022 | 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch, den 19.10.2022 | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag, den 20.10.2022 | 08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag, den 21.10.2022 | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anträge auf einen Hortplatz sind ab dem 17.10.2022 ebenfalls im Sekretariat erhältlich und können dann im Amt Eldenburg Lübz, Bürgeramt, Zimmer 12 eingereicht werden.
Einzugsbereiche:
Stadt Lübz mit den Ortsteilen:
Lübz, Bobzin, Broock, Burow, Gischow, Hof Gischow, Lutheran, Riederfelde, Ruthen,Wessentin
Gem. Kritzow mit den Ortsteilen:
Kritzow, Benzin, Schlemmin
Gem. Gehlsbach mit den Ortsteilen:
Karbow, Vietlübbe, Hof Karbow, Karbow Ausbau, Wahlstorf, Darß, Quaßlin, Quaßliner Mühle, Hof Quaßlin
Gem. Kreien mit den Ortsteilen:
Kreien, Hof Kreien, Kolonie Kreien, Kreien Ausbau, Wilsen